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Belarussische republikanishe Stiftung "Verstandigung und Aussohnung"
Белорусский республиканский фонд "Взаимопонимание и примирение"
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INFORMATION ÜBER DIE EINRICHTUNG DER STIFTUNG

 

Am 28. und 29.Januar 1993 wurde abschließende Gespräche zur Frage der Entschädigung an Opfer der national-sozialistischen Verfolgungen in besonders schweren Fällen im Ministerium für Äußere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland in Bonn zwischen den Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und Delegationen der Republik Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine geführt.

In vereinbarten Unterlagen war die Bereitstellung des Gesamtbetrages in Höhe von 1 Mrd. DM von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Stiftungen, die in Minsk, Moskau und in Kiev eingerichtet werden mussten, vorgesehen.

Der Ministerrat der Republik Belarus beauftragte dem Komitee für Sozialschutz der Militärangehörigen, des Soldaten- und Vorgesetztenpersonals der Organe für innere Angelegenheiten, Kämpfer-Internationalister, die außer Dienst waren sowie Mitglieder derer Familien beim Ministerrat der Republik Belarus, die Stiftung in Belarus einzurichten. Durch den Befehl des Vorsitzenden des Komitees wurde eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Einrichtungskunterlagen der Stiftung, Geschäftsordnung über Auszahlungen sowie anderer Unterlagen, die am 1. März 1993 ihre Arbeit begann, eingerichtet.

Die Stiftung wurde durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus „Über Einrichtung der Stiftung „Verständigung und Aussöhnung“ vom 14.Juni 1993 Nr. 394 eingerichtet.

Die ersten Vorstandsmitglieder der Stiftung waren:

V. Gerassimov – Vorstandsvorsitzender;

M. Bogdan – stellvertretender Vorstandsvorsitzender;

A.Klimovitsch – Sekretär des Vorstandes;

I.Retinskaja – Mitglied des Vorstandes;

N.PoljakovaMitglied des Vorstandes;

 

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