GELDMITTEL DER STIFTUNG
Grundlage der Eigenmittel der Stiftung sind die Restmittel des Finanzbeitrags der Regierung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1993.
Die Mittel der Stiftung setzten sich wie folgt zusammen:
- aus finanziellen Mitteln, die von Bundesrepublik Deutschland, Republik Österreich und anderen Staaten im Rahmen der sozialen Projekte und Programme bereitgestellt wurden;
- aus freiwilligen Spenden von juristischen und natürlichen Personen, einschließlich von Ausländern;
- aus Bankzinsen;
- aus anderen finanziellen Erträgen und Zuwendungen, einschließlich der eigenen Tätigkeit der Stiftung.
Die Stiftung entscheidet über die Verwendung ihrer Mittel selbst. Sie ist verpflichtet, die Mittel entsprechend den Zielen ihres Statuts einzusetzen.
Die Mittel werden in der Regel im Rahmen langfristiger sozialer Projekte und Programme im Interesse der Betroffenen eingesetzt.
Über das Eigentum der Stiftung verfügt die Stiftung selbst.
