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Belarussische republikanishe Stiftung "Verstandigung und Aussohnung"
Белорусский республиканский фонд "Взаимопонимание и примирение"
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GARANTIEN UND RECHTE DER STIFTUNG

 

DIE STIFTUNG GEWÄHRLEISTET (GARANTIERT)

  • Nutzung der eingegangenen wohltätigen Finanzbeiträge und Waren entsprechend den Wünschen der Spender sowie Erfüllung aller Verpflichtungen nach der zweckbestimmten Verwendung der freiwilligen Beiträge der natürlichen und juristischen Personen, die der Gesetzgebung und der Satzungstätigkeit nicht widersprechen.
  • Möglichkeit der Teilnahme der Vertreter der Spender bei der Realisierung der Programme und Projekte.
  • Überlassung den Spendern der Möglichkeit der Kontrolle im Zug der Realisierung der Programme und Projekte in allen Etappen, einschließlich durch Bekanntschaft mit den Dokumenten, die zu derer Finanzierung gehören.
  • Vorlage der Berichte über Realisierung der Programme und Projekte.

DIE STIFTUNG IST BERECHTIGT

·        Ihre Tätigkeit auf dem Territorium der Republik Belarus und im Ausland durchzuführen

·        Datenbank, die die Information über die Betroffenen von national-sozialistischen Verfolgungen enthält, zu bilden, und sie für die Errungenschaft der Ziele der Stiftung und im Interesse der Betroffenen zu verwenden.

·        Information von staatlichen Behörden, staatlichen und anderen Organisationen zu Fragen, für die die Stiftung zuständig ist, zu bekommen.

·        Informationsblätter, die eine wohltätige Tätigkeit der Spender (laut Vereinbarung mit ihnen) darstellen, herauszugeben.


 
 

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